Auskunftsbegehren der medizinischen Leistungserbringer gemäss DSG Art. 25 (natürliche Personen)

Mit diesem Formular können Sie als medizinische/r Leistungserbringer/in von Ihrem Auskunftsrecht gemäss dem Artikel 25 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) Gebrauch machen.

Bei Fragen steht Ihnen unsere Informationssicherheits- und Datenschutzbeauftragte gerne zur Verfügung.

Die Anfragen werden nur via Mail (statistik@sasis.ch) oder per Post akzeptiert.

Die aktuellen ANOVA-/ und Regressions-Indizes können via DSG 25 bei tarifsuisse ag unter folgendem Link oder kostenpflichtig als Regressionsbericht aufbereitet über den onlineshop der santésuisse Wirtschaftlichkeitsprüfung bezogen werden.


Sofern Sie im Namen einer juristischen Person die Datenanfrage stellen, müssen Sie zusätzlich zum Identitätsausweis einen Handelsregisterauszug beilegen, aus dem ersichtlich ist, dass Sie dazu berechtigt sind. Die Datenanfrage für juristische Personen, finden sie unter folgendem Link